Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel im Bereich Groß und Einzelhandel, Import und Export bei Erlebnismax
§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Erlebnismax, Riegelweg 4, 93164 Laaber, im folgenden Verkäufer genannt, und dem jeweiligen Kunden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich: Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.Der Kunde kann per Fax, Brief, email oder Telefon eine Bestellung der Ware vornehmen. Die Angebote sind freibleibend.
- Der Vertragsschluss kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers an den Kunden zustande.
- An speziell für einen Kunden ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer für 14 Tage gebunden.
- Wenn der Kunde Kaufmann ist und das Geschäft ein Handelsgeschäft für ihn darstellt, so hat der Besteller sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung diese auf Richtigkeit zu prüfen. Schweigt der Kunde auf die Auftragsbestätigung, kommt ein wirksamer Vertrag zustande, es sei denn, das Auftragsschreiben weicht erheblich von der Bestellung des Kunden ab. Dann stellt die Auftragsbestätigung ein neues Angebot dar.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise ab Werk (Werk/Lager: Laaber) in Euro jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche gesondert ausgewiesen wird.
§ 2 Abwicklung des Vertrages
- Bei Abschluss des Kaufvertrages wird der Kaufpreis zur Zahlung sofort fällig. Bei Versand der Ware ins Ausland, akzeptiert der Verkäufer lediglich Zahlung per Vorkasse, es sei denn, es besteht eine abweichende schriftliche Vereinbarung.
- Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
- Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers. Die Versandkosten richten sich nach der Größe und dem Gewicht der Ware.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von dem Verkäufer nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden ist ebenso wie die Aufrechnung nicht statthaft.
- Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so muss der Verkäufer die versprochene Leistung nicht erbringen. Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
- Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 14. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
- Der Kund ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Entdeckung, dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.
- Soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt gilt die Ware bei unterlassener Mängelanzeige, auch in Ansehung dieses Mangels, als genehmigt.
- Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
§ 3 Lieferbedingungen
- Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn die Lieferung oder Teillieferung innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zum Versand/Transport gebracht oder abgeholt ist. Die Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
- Für die vereinbarte Lieferzeit ist die Auftragsbestätigung sowie ggf. der Eingang vereinbarter Anzahlungen maßgebend.
- Die Lieferung erfolgt durch Postdienste, Speditionen oder dem Verkäufer selbst. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, dann geht mit der Übergabe der Ware an einen Paketdienst oder Spediteur die Gefahr bei allen Geschäften auf den Kunden über. Für Versicherung sorgt der Verkäufer nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Für Transportschäden durch Fremdfirmen wird nicht gehaftet. Der Kunde ist verpflichtet, sofort bei Anlieferung im Beisein des Frachtführers auf Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu prüfen. Sollten Mängel vorhanden sein, sind diese vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen und uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
- Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
- Für Mängel der Waren haftet die Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
- Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, dann bestehen Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
- Für gebrauchte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Der Kunde hat für den Fall der Geltendmachung eines Mängelanspruches gegen den Verkäufer ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Seine sonstigen Rechte aus § 437 BGB bleiben unberührt. Der Verkäufer kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
- Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.
- Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz der verglichen Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Rechts des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Warenbeschreibungen des Verkäufers erfolgen nach bestem Wissen des Verkäufers. Für Schäden, die infolge einer falschen Warenbeschreibung des Verkäufers entstehen, haftet er nicht. Dies gilt nicht für den Fall, dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
- Der Verkäufer haftet nicht für Warenbeschreibungen zu den vertragsgegenständlichen Produkten, die nicht von ihm selbst veröffentlicht wurden. Insbesondere distanziert er sich von Artikelbeschreibungen anderer Personen oder Vereinigungen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Folgende Regelungen über den Eigentumsvorbehalt kommen zur Anwendung, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und das Geschäft für ihn ein beiderseitiges Handelsgeschäft darstellt:
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt.
- Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
- Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die Verkäufer.
- Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 50 % übersteigt.
- Ist der Kunde Verbraucher, dann bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.
§ 6 Widerruf
- Der Kunde, der Verbraucher ist, kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an: Erlebnismax, 93164 Laaber.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung der Ware für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
- Unfrei versendete Ware wird vom Verkäufer nicht angenommen.
- Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei versiegelten Video- oder Audiodatenträgern, wie z.B. CDs, Videokassetten und DVDs oder bei Software, bei denen vom Besteller die Siegelfolie entfernt oder beschädigt wurden. Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Leistungen, die per Datenfernübertragung übermittelt worden sind.
- Ein Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
§ 7 Pauschalierter Schadensersatz
- Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 8 Datenschutz
- Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss der Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten zu, soweit diese im Rahmen der Geschäftsabwicklung von dem Verkäufer erhoben und zu Dokumentations- und Sicherungszwecken archiviert werden müssen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Regensburg als Gerichtsstand vereinbart.
- Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder der Verkäufer diese schriftlich anerkannt hat.
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.