AGB Bootsverleih und Vermietung
§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Mietverhältnis zwischen Erlebnismax® im folgenden "Vermieter" genannt und dem jeweiligen Mieter bezüglich der Vermietung von Sportgeräten und Fahrzeugen insbesondere von Kajaks, Kanus, Tipis, Anhängern sowie sonstigem Zubehör.
- Der Mieter kann schriftlich, telefonisch, per email, per Fax oder mündlich eine verbindliche Reservierung des Mietgegenstandes vornehmen. Mit Bestätigung, wie oben genannt durch den Vermieter kommt ein wirksamer Mietvertrag für die vereinbarte Mietzeit und Mietdauer zustande.
- Bei einer Anmietung von Mietgegenständen für Dritte, haften der Mieter und der Dritte als Gesamtschuldner.
§ 2 Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen.
- Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters einen Mangel aufweisen, wird der Vermieter diesen unverzüglich beheben oder dem Mieter einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.
§ 3 Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und sorgsam zu behandeln. Er hat die im Rahmen der Benutzung geltenden Vorschriften und Regeln eigenständig zu beachten. Der Mietgegenstand ist gereinigt zurückzugeben. Für die Abfallentsorgung ist der Mieter verantwortlich.
- Der Mieter erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 14. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Vermieter weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Mieter geltend gemacht werden.
- Dem Mieter ist es aus Sicherheitsgründen verboten, an Bord eines Kanus oder Kajaks zu rauchen.
- Der Mieter darf die Mietgegenstände insbesondere die Boote und Fahrzeuge nicht in einem alkoholisierten Zustand in Gebrauch nehmen. Dieses Verbot gilt ebenso für andere berauschende Zustände durch Medikamente oder Drogen.
- Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes, hat der Mieter den entsprechenden Wert gem. § 6 zu ersetzen.
- Der Mieter hat dem Vermieter alle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten und er verliert seine Rechte auf Minderung, Schadensersatz und Kündigung aus wichtigem Grund.
- Bei einem Unfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Unfall, den Unfallort und den Unfallhergang - gegebenenfalls unter Vorlage einer Skizze - zu informieren. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften, aller am Unfall beteiligten Personen und etwaiger Zeugen enthalten. Sollte eine Aufklärung des Unfalls unter Zuhilfenahme von Zeugen nicht möglich sein, hat der Mieter die Polizei hinzuzurufen. Insbesondere ist es dem Mieter nicht erlaubt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.
§ 4 Mietzeit
- Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe.
- Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. Der Mieter macht sich bei unbefugtem Fortsetzen des Gebrauchs des Mietgegenstandes gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.
- Das Mietverhältnis kann nur mit Zustimmung des Vermieters verlängert werden.
- Bei Überschreitung der Mietzeit ist der Mietzins für jeweils einen weiteren Tag zu bezahlen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Mietzins
- Wird der Mietgegenstand vor Beginn des Mietverhältnisses reserviert, wird mit der Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 20 % - 50 %, bei Abholung des Mietgegenstandes der Rest zur Zahlung fällig. Bei Anmietung vor Ort, wird der gesamte Mietzins auf einmal fällig.
- Bei den Mietgegenständen kann eine Kaution gefordert werden, alternativ Ausweis wie Führerschein oder Personalausweis, die bei Rückgabe der Mietgegenstände in ordnungsgemäßen Zustand zurückerstattet wird. Bei einem Kajak kann die Kaution einschließlich angemietetem Zubehör z. B. ab 150,00 € und bei einem Kanadier, Schlauchboot, Anhänger, Tipi usw. ab 250,00 € betragen, und bei einem Holzboot ab 350,00 € betragen.
§ 6 Haftung
- Der Verkäufer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Beschädigungen und Verlust des Mietgegenstandes. Bei Verlust des Bootes haftet der Mieter für den Zeitwert gemäß nachfolgender Staffelung: Neupreis abzgl. • 15 % im 1. Jahr, • 25 % im 2. Jahr, • 30 % im 3. Jahr, • 5 % zusätzlich für jedes weitere Jahr bis zur Hälfte des Neupreises
§ 7 Überlassung an Dritte
- Der Mieter darf bei einer Anmietung für eine Gruppe den Mietgegenstand an jeden der Gruppenmitglieder überlassen, nicht jedoch an einen Dritten, wenn keine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegt.
§ 8 Transportkosten
- Transportvereinbarungen beziehen sich grundsätzlich nur auf den Transport von Mietgegenständen, nicht aber von Personen.
- Die Kosten der Rücktransporte von einer vorher nicht vereinbarten Ankunftsstelle werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
§ 9 Stornierung / vorzeitige Rückgabe des Bootes, Widerruf
- Bei einer Stornierung der Reservierung des Mietgegenstandes bis 10 Tage vor Reisebeginn, sind 20 %, bis 5 Tage vor Reisebeginn, sind 50 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. • Bei einer späteren Stornierung oder vorzeitigen Rückgabe des Bootes, hat der Mieter 100 % des vereinbarten Mietpreises zu entrichten.
- Von den Regelungen des § 9 bleibt das Widerrufsrecht nach § 312d BGB für Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB unberührt. Danach kann der Mieter seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an: Erlebnismax, 93164 Laaber, oder per mail info@erlebnismax.de, Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Ende der Widerrufsbelehrung
- Das Mietverhältnis besteht unabhängig von den Witterungsbedingungen, insbesondere auch bei Regen oder für die Jahreszeit ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen und berechtigt den Mieter nicht zu einem kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
- Der Vermieter haftet nicht für den Zustand und die Befahrbarkeit von Gewässern. Dies liegt in der Risikosphäre des Mieters.
§ 10 Datenschutz
- Die von dem Vermieter erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.
§ 11 Gerichtsstand und Sonstiges
- Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis wird das AG Regensburg vereinbart, soweit der Mieter Kaufmann ist. Anderenfalls gelten die gesetzl. Regelungen.
- Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
§ 12 Veröffentlichung von Reisefotos
- Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich einverstanden, dass alle während der Tour durch Erlebnismax Mitarbeiter oder Mitreisende gemachten Fotos unentgeltlich für Erlebnismax-Werbezwecke, insbesondere den Erlebnismax-Katalog und die Erlebnismax-Webseite, verwendet werden dürfen.
Erlebnismax, 93164 Laaber, OT Hinterzhof, Tel: 09498-902460 Fax 902470, email info@erlebnismax.de, www.erlebnismax.de